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Heuneburg-Außensiedlung
Zentralort und Umland: Untersuchungen zur Struktur der Heuneburg-Außensiedlung und zum Verhältnis der Heuneburg zu umgebenden Höhensiedlungen
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Projektbeschreibung



Zusammenfassung

Das Projekt konzentriert sich unter zweierlei Aspekten auf die Erforschung des Heuneburg-Umlandes. Dazu gehört das unmittelbare Vorfeld der Heuneburg mit Außen- und Südsiedlung – hier sind insbesondere Fragen der Siedlungsstruktur, der jeweiligen Siedlungsausdehnung bzw. zu dem gegenseitigen Verhältnis von Außen- und Südsiedlung von Interesse. Den zweiten Schwerpunkt bildet die Frage des Verhältnisses der Heuneburg zu den kleineren Höhensiedlungen in ihrem weiteren Umland. Am Beispiel der Alten Burg bei Langenenslingen soll überprüft werden, ob sich die kleineren, im Radius von bis zu 20 km um die Heuneburg streuenden Höhensiedlungen unabhängig von dieser entwickelt haben oder als untergeordnete Siedlungszentren Teil eines differenzierteren Herrschaftssystems mit der Heuneburg als Hauptort dienten.

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Die Voraussetzungen

Bei der Ausgrabungen der Grabhügelgruppe im Gießübel/Talhau 400 m nordwestlich der Heuneburg (Abb. 1) stellte sich heraus, daß die gesamte Nekropole aus der entwickelten Späthallstattzeit auf den Resten einer offenbar erst kurz zuvor aufgelassenen Siedlung errichtet war (Schiek 1959). Lange Zeit lagen keinerlei Anhaltspunkte über die Ausdehnung dieser sog. Außensiedlung vor. Erst im Laufe der Zeit haben verschiedene Unternehmungen – darunter die Ausgrabung der beiden Gießübel-Hügel 1 und 2 – eine Vorstellung von den tatsächlichen Ausmaßen ergeben. Die Siedlungsfläche betrug demnach mindestens 10 ha und übertraf damit das Heuneburgplateau um ein Mehrfaches (Sperber 1978, 1979; Reim 2000, 2002). Nach Auskunft der vergleichweise kleinen Grabungsausschnitte handelte es sich bei der Außensiedlung um eine mehrschichtige Anlage, die etwa gleichzeitig mit der Heuneburg entstand und deren Ende etwa mit jener Zäsur zusammenfiel, die auf der Heuneburg durch den Brand und die Schleifung der Lehmziegelmauer gebildet wurde (Kurz 2000).
Abb. 1   [zoom]

Auf Grund ihrer Lage unmittelbar vor den Befestigungsanlagen der Heuneburg (Abb. 1) und angesichts ihrer Größe war für die Außensiedlung, wenn sie nicht gänzlich unbefestigt gewesen sein sollte, höchstens eine schwache Befestigung zu erwarten. Ein nur wenig südlich von den Grabhügeln im Gießübel/Talhau gelegener Wall mit Graben schied als Befestigung der Außensiedlung schon deshalb aus, weil er bis 1977 noch als letzter Rest einer Viereckschanze aufgefaßt wurde. Dann untersuchte S. Schiek unter anderer Fragestellung den genauen Verlauf dieser Verteidigungslinie. Sie führte zunächst 300 m quer über den Höhenrücken und knickte dann in südlicher Richtung ab, wo der Graben nach einer Strecke von 700 m zuletzt nachweisbar war (Schiek 1977).
Dort wurden neben dem Graben aber erneut hallstattzeitliche Befunde angetroffen, die 1995 schließlich als Siedlungsplatz bestätigt werden konnten. Dieser setzte, wie die Außensiedlung 800 m weiter nördlich, etwa gleichzeitig mit der Heuneburg ein, hatte aber bis in den späten Siedlungsabschnitt der Heuneburg bestanden (Kurz 1995, 1999). Während das Verhältnis dieser Niederlassung zur Außensiedlung zunächst noch offen war, ließ die Fortsetzung der Grabungen darauf schließen, daß es sich dabei um einen eigenständigen Wohnplatz handelte (Reim 1999, 2001). Er wird seither als Südsiedlung bezeichnet.
In den Jahren 1999-2003 wurden im Rahmen eines breiter angelegten Prospektionsunternehmens weitere Siedlungsreste nördlich des Gießübel/Talhau-Waldes aufgefunden (Kurz 2001). Da sie sich an mehreren Stellen konzentrierten (A-D), wurden sie zunächst als jeweils eigenständige Wohnplätze betrachtet (Abb. 1; Kurz 2001). Die Fortführung der Prospektion hat jedoch ergeben, daß die scheinbar isolierten Siedlungsnachweise sowohl untereinander als auch mit der rund 400 m weiter südlich bekannten Außensiedlung zusammenhingen (Abb. 2; Kurz 2002, 2003). Ihre Größe beträgt damit ein Mehrfaches der bisher auf rund 10 ha nachgewiesenen Siedelfläche, wobei der Rand der Außensiedlung im Norden und Süden auch heute noch nirgendwo sicher nachgewiesen ist.
Zudem hat sich im Jahre 2003 herausgestellt, daß die bisher nur südlich des Waldes nachgewiesenen Spitzgräben offenbar auch nördlich des Waldes vertreten sind (Abb. 2; Kurz 2003).

Abb. 2   [zoom]

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Die Forschungen der Jahre 2004/05

Grabenanlage

Im Jahre 2004 konnte gezeigt werden, dass die zunächst nur am östlichen und westlichen Rand des Höhenrückens erfassten Befestigungsabschnitte Teile ein und derselben Befestigungslinie waren, die weiter im Norden über den Höhenrücken führte (Kurz 2004). Nachdem beiderseits des Waldes entsprechende Grabenwerke nachgewiesen waren, lag schließlich der Schluß nahe, dass einige Geländerinnen auf der Höhe und eine starke Böschung am östlichen Rand der Soppenbachniederung ebenfalls mit den Grabenwerken in Verbindung stehen und die Verbindung zwischen den Befestigungen nördlich und südlich des Waldes darstellen dürften (Kurz 2005a; 2005b). Im unmittelbaren Hinterland der Heuneburg wäre dann ein stark verwinkeltes Grabensystem erfasst, das sich in Nord-Süd-Richtung auf einer Distanz von mindestens 2,5 km Länge über den gesamten Höhenrücken erstreckt (Abb. 3). Tatsächlich ist sogar von einer noch größeren Ausdehnung der Grabenanlagen auszugehen, weil im Norden die äußersten Befestigungslinien noch gar nicht erreicht sind und im Süden die Anbindung der Grabenanlage an den Rand des Höhenrückens gegenwärtig noch offen bleibt.
Abb. 3   [zoom]


Außensiedlung

Um über die Bau- und Siedlungsstruktur in der Außensiedlung Auskunft zu erhalten, wurde 2004/05 nördlich des Gießübel/Talhau-Waldes ein größeres zusammenhängendes Flächenstück untersucht (Abb. 3). Dabei konnten im Grabungsausschnitt mehrschichtige Siedlungsreste angetroffen werden (Abb. 4). Anhand der erfassten Hofzäune lässt sich eine Abfolge von mindestens sieben nacheinander errichteten Gehöften erkennen. Die Gehöftflächen von jeweils rund 1 ha waren nur zum Teil mit Gebäuden bestanden, der überwiegende Teil dürfte als Acker- oder Gartenland genutzt worden sein. Unter Berücksichtigung der breiten Verkehrswege zwischen den Anwesen ergibt sich eine rechnerische Größe von knapp 1,5 ha pro Gehöft, was bei einer Mindestausdehnung der Außensiedlung zwischen 35 und 50 ha einer Zahl von rund 20 bis 35 Gehöften entspräche.





Abb. 4   [zoom]


Prospektion Alte Burg

Neben diesen beiden Forschungsschwerpunkten wurde außerdem mit der exemplarischen Untersuchung des Verhältnisses zwischen Heuneburg und den kleineren Höhensiedlungen der Umgebung begonnen. Dazu wurde die Alte Burg bei Langenenslingen als konkretes Beispiel ausgewählt, um dort zunächst einmal grundlegende Quellen zu erschließen. In mehreren Kampagnen wurden Feldbegehungen und Sondierungen in den ausgedehnten Wäldern durchgeführt und einige Siedlungsstellen aufgefunden. Darunter befindet sich ein Siedlungsplatz, der auf einem überraschend großen Fundareal einen vergleichsweise hohen Anteil an stempel-/ritzverzierter Keramik der Stufen Ha C/D1 ergab. Seit sich das Fundbild mit der Zahl der Prospektionskampagnen zunehmend stabilisiert, zeichnet sich gegenüber dem Heuneburg-Umland eine andere Siedlungsentwicklung ab. Eine Rolle spielte gewiß die Bindung der Siedlungsstellen an Wasservorkommen, von denen am Südrand der Schwäbischen Alb vergleichsweise wenige verfügbar waren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre es jedoch verfrüht, allein formale Aspekte als Ursachen für diese Unterschiede verantwortlich machen zu wollen.
Eine ausführlichere Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Antragszeitraumes finden Sie hier.


Ein spektakulärer Fund

Als im Oktober nach ausgiebigen Regenfällen die Grabungsstelle in der Außensiedlung überflutet war, wurde die Zeit mit kurzfristig angesetzten Feldbegehungen überbrückt. Bei dieser Gelegenheit wurde innerhalb eines größeren Bestattungsplatzes auf dem weitgehend verebneten Stumpf eines Grabhügels ein ganz außergewöhnlicher Fund angetroffen. Es handelte sich um ein mit dünnem Goldblech überzogenes Bügelfragment einer Kahnfibel aus Bronze, zonal verziert mit aneinandergereihten, in die Rückseite der Goldfolie eingedrückten Punkt- und Stäbchenmotiven (Abb. 5).
Abb. 5   [zoom]


Die Fundstelle deutete auf einen angepflügten Grabfund, und die im allgemeinen paarweise getragenen Fibeln ließen auf weitere Trachtgegenstände im Boden schließen. Aus diesem Grunde wurde die Pflugschicht im Umkreis um die Fundstelle abgetragen. Wie erwartet kamen bei dieser Gelegenheit weitere Gegenstände ans Licht: Fuß und Faltenwehr zu dem zuvor gefundenen Fibelbügel, eine zweite Fibel gleicher Machart, zwei goldene, gedrückt kugelige Anhänger mit Filigranzier, dazu mehrere Bronzeringe unterschiedlicher Funktion sowie ein einfacher Kettenschieber aus Geweih. Außerdem fand sich eine weißliche Masse, die sich in der Restaurierwerkstatt als Ansammlung korrodierter kleiner Ringperlen aus Bronze herausstellte. Alle Funde lagen auf einer eng umgrenzten Fläche, in ihrem Zentrum mehrere Zahnschmelzkappen als letzte Reste einer vergangenen Körperbestattung. Nach der Fundlage wurden die Objekte so angetroffen, dass an der Geschlossenheit des Ensembles nicht zu zweifeln ist. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist der Grabfund aber nicht vollständig erhalten. Darauf deuten zwei Ringfragmente, die nicht mehr im Grabzusammenhang lagen.

Mit diesem bemerkenswerten Ensemble ist seit 1876/77 erstmals wieder ein ganz außergewöhnlicher Grabfund aus dem Umkreis der Heuneburg ans Licht gekommen. Das betrifft zum einen die Menge der Goldobjekte, aber auch die Tatsache, dass die Filigranzier der Anhänger im Hallstattmilieu des nordwestlichen Alpenvorlandes bisher noch nirgendwo beobachtet werden konnte und ihre Herstellungstechnik deutliche Bezüge zu etruskischem Goldschmiedehandwerk offenbart.

Daneben ist der Fund aber noch in anderer Hinsicht von Bedeutung: Anhand der Zahnschmelzkappen befand sich in dem Grab ein zwei- bis vierjähriges, eher weibliches Individuum (Bestimmung J. Wahl, Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Hemmenhofen). Danach könnte die überaus reiche Grabausstattung als Ausdruck des überraschenden Todes eines früh verstorbenen Kindes, also auf sehr persönlichen Motiven der Hinterbliebenen verstanden werden. Wahrscheinlich kommt aber noch ein anderer Aspekt hinzu. So läßt die für ein Mädchen dieses Alters geradezu luxuriöse Bestattung Ansätze dynastischen Denkens fassen, wenn die Ausrichtung eines prunkvollen Begräbnisses den Herrschaftsanspruch einer Familie im Wettstreit um Rang und Vorrang zum Ausdruck bringen sollte.








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Die Forschungen der Jahre 2006/07

Außensiedlung
Abb. 6   [zoom]

Diese Untersuchung 2006 zielte auf die Klärung der Frage ab, ob mit Außen- und Südsiedlung zwei getrennte Niederlassungen oder einer durchgängige Bebauung vorliegen sollte, so daß die Heuneburg in der Lehmziegelmauerzeit eine riesige, rund 100 ha umfassende Außensiedlung besessen hätte. Dazu wurden im bisher unerforschten Bereich zwischen Außen- und Südsiedlung zwei in Ost-Westrichtung quer über den Höhenrücken führende Streifen ausgegraben (zur Lage siehe die nebenstehende Übersichtskarte Abb. 6).
Dabei hat die Untersuchung des nördlich gelegenen Streifens erneut das bereits bekannte Bild mit einer mehrperiodigen Besiedlung bestätigt (Abb. 7 oben). Sie erstreckt sich beiderseits eines von NNW nach SSO führenden Abschnittes des bereits genannten Grabensystems, das an dieser Stelle noch 4 m tief erhalten war. Bei den Baubefunden sind in Form von massiven Pfostenzäunen und Zaungräben jeweils mehrere Generationen derjenigen massiven Zäune erfaßt, die in der Vergangenheit als Einfassungen von etwa 1 ha großen Gehöften bestimmt wurden. Die Innenbebauung der Gehöfte mußte wegen des schmalen Grabungsausschnitt weitgehend offen bleiben; doch entsprechen zwei kleinere Pfostenbauten dem bereits bekannten Bild.

Abb. 7   [zoom]














Einen völlig anderen Befund zeigte der 200 m weiter südlich angelegten Streifen (Abb. 7 unten). Er enthielt ebenfalls Baureste; der Höhenrücken im Hinterland der Heuneburg war also über eine Nord-Süd-Ausdehnung von mehr als 2 km hinweg zusammenhängend besiedelt – das entspricht einer Fläche in der Größenordnung von 100 ha. Angesichts einer unerwartet guten Befundlage, waren aber auch seichte Bodeneingriffe erhalten. Hier waren es besonders einige schwache Planken- und Pfostenzäune (auf Abb. 7 farbig hervorgehoben), die innerhalb der massiven Einfassungen der etwa 1 ha großen Gehöfte eine zusätzliche Parzellierung für die einem Hofbetrieb angeschlossenen Wirtschaftseinheiten erkennen ließen. Einem solchen Siedlungsmuster entsprechen auch die bisher als Sonderfall betrachteten Befunde aus den älteren Grabungen im Gießübel/Talhau. Es spricht also viel dafür, daß diese Form der Besiedlung durch große Gehöfte mit einzeln angeschlossenen Wirtschaftsbetrieben oder Hauswirtschaften in der Außensiedlung die Regel bildete.

Grabenanlage

Das Bild vom Verlauf der Grabenanlagen im Vorfeld der Heuneburg konnte 2006/07 ebenfalls vervollständigt werden. Ganz unerwartet hat sich die zunächst nur vermutete Grabenstrecke am Fuße des Westhanges zum Soppenbachtal nicht bestätigen lassen; und mittlerweile haben sich auch am NW-Rand des Talhau-Waldes Zweifel an der Richtigkeit des bisher ergänzten Grabenverlaufes erhoben.
Doch konnte zum einen die Fortführung der Geoprospektion einen bisher unbekannten Grabenabschnitt etwa auf halber Höhe des Abhanges zum Soppenbachtal sowie eine ganz im Süden vorerst nur vermutete Grabenstrecke nachweisen (Abb. 6). Darüber hinaus hat bei der Grabung 2006 ein glücklicher Umstand dazu geführt, daß nunmehr sogar ein zeitlicher und inhaltlicher Zusammenhang der Grabenanlage mit der Außensiedlung belegt ist: Und zwar war der gut 4 m tiefe Graben etwa zur Hälfte zugeflossen, als seitlich in die Grabenwand eine Grube angelegt und in der Folge wieder verfüllt wurde und anschließend beide zusammen von jüngerem Sediment überdeckt wurden (Abb. 8).

Abb. 8   [zoom]


Damit hat sich die Vermutung bestätigt, daß die Grabenanlage nur im Zusammenhang mit der Außensiedlung errichtet worden sein kann. Nach sorgfältiger Abwägung der Argumente spricht viel dafür, die Gräben als Mittel zur Abgrenzung voneinander unabhängiger, auf verwandtschaftlicher Basis organisierter Siedlungsverbände zu verstehen.

Prospektion im Umland der Alten Burg

Wie in den Vorjahren wurde die Prospektion im Umland der Alten Burg fortgesetzt. Allerdings lag der Schwerpunkt der Arbeit 2006/07 an der Südabdachung der Schwäbischen Alb. Dort kamen - anders als auf der Albhochfläche und in den engen Albtälern - eine Vielzahl von Oberflächenfunden aus verschiedenen vorgeschichtlichen Zeitabschnitten zum Vorschein. Das hat seinen Grund in der höheren Qualität der tiefgründigen und wesentlich ertragreicheren Böden, wie auch in der klimatischen Vorzugslage der nach Süden exponierten Hangzonen mit kleinen Quellen, die dort zahlreich an die Oberfläche treten.

Grabungen auf der Alten Burg

Abb. 9   [zoom]
Nach einer ersten Sondierung im Vorjahr standen 2007 die Untersuchungen auf der Alten Burg bei Langenenslingen im Vordergrund (Abb. 9). Es handelt sich um eine ausgeprägte Spornsiedlung, die mit zwei Vorwällen, einem tiefen Graben und einem mächtigen Abschnittswall gegen das Hinterland abgeriegelt ist. Die Innenfläche verläuft nahezu eben, wenn man von einer knapp 1 m hohen Stufe absieht, welche den schmalen Sporn mehr als 200 m weit längs durchzieht. Mit einer ausgeprägten Hangkante geht die Hochfläche in einen steilen Hang über. 15 bzw. 18 m unterhalb der Hangkante verlaufen zwei Terrassen an den Seiten des Spornes entlang. Von ihrem Rand fällt das Gelände weiter ab in einen umlaufenden Graben mit Außenwall. Auf Grund dieser Geländemerkmale wurde die Anlage der Ungarnzeit zugeschrieben. Dabei waren von Alten Burg lediglich wenige, ausschließlich der Hallstatt angehörige Gefäßscherben bekannt. Unklar blieb ferner die Bedeutung einer im Innenraum der Anlage liegenden runden Aufschüttung, die nach einer Angrabung im Jahre 1894 als vorgeschichtlicher Grabhügel mit sechs Gräbern in einem zentralen, 3 oder 4,5 m tiefen Schacht beschrieben ist.

Abb. 10   [zoom]
Der Hügel war errichtet aus Bruchsteinen und lehmigen sowie humosen Schüttungen, besonders letztere mit zahlreichen Gefäßscherben. Im Zentrum des Hügels befand sich der beschriebene, 0,7 auf 1,7 m messende Schacht (Abb. 10). Er reichte 5 m in den Kalkfels hinab, war zuvor aber schon einmal nahezu vollständig ausgeräumt worden. Die Schachtmündung war zu etwa drei Vierteln von bis zu 1 m breiten und knapp 1 m hohen, anstehenden Felsbänken umgeben, wobei das fehlende Viertel wohl 1894 abgetragen worden ist. Der Hügel war direkt auf dem anstehenden Fels aufgeschüttet, Schichtmaterial oder Baubefunde einer Hallstattsiedlung wurden nicht angetroffen.










Abb. 11   [zoom]
Abb. 12   [zoom]
Für das Verständnis dieses Befunds wichtig war ein Grabungsschnitt auf der NW-Seite – er führte vom Innenraum der Anlage über die Hangkante hinaus (Abb. 11). Dort hat sich gezeigt, daß die ausgeprägte Hangkante durch die Aufschüttung einer breiten Terrasse auf der oberen Hangschulter entstanden ist. An ihrem Außenrand betrug die Aufschüttung mindestens 2,5 m – wegen der Standfestigkeit der Profile konnte der Schnitt nicht weiter abgetieft werden. Nach innen stieg der gewachsene Fels gleichmäßig an bis er nach 15 m die rezente Humusdecke erreicht hatte und von dort aus horizontal verlief.Auf der Außenseite der Terrasse war noch eine bis zu 30 cm hohe Steinsetzung erhalten, sie wird einst bis zum oberen Rand der Terrassenschüttung gereicht haben.


Trotz des nur schmalen Schnittes konnte von der Terrassenfront ausgehend eine ungefügte Reihung längs ausgerichteter Steine knapp 5 m weit in die rückwärtig aufgebrachte Schüttung erfaßt werden (Abb. 12). Bei der Konstruktion ist weniger an eine Steinverkleidung für Holzanker zu denken als vielmehr an Steinreihen oder -rippen, die als Stützriegel eine stabilisierende Funktion für die frisch aufgehäuften Schüttungsmassen besaßen. Geradezu beispielhaft, wenngleich in etwas abweichender Form sind solche Stützriegel bei den Ausgrabungen auf dem Zähringer Burgberg vorgefunden worden. Aber auch von anderen Fundstellen, etwa dem Runden Berg bei Urach oder in einem mittelbronzezeitlichen Erddamm auf der Heuneburg, sind derlei Stabilisierungsmaßnahmen in ganz unterschiedlichen Bauweisen belegt. Auf der Alten Burg sind diese Stützriegel auf indirektem Weg dort recht zahlreich zu fassen, wo die Hangkante seichte Wellen zeigt und die Steinreihen gewissermaßen durch die Terrassenschüttung hindurchscheinen.


Damit ist klar, daß bei der Errichtung der Befestigungsanlage der gesamte Sporn weitgehend überarbeitet worden sein muß, wobei zuerst Humus- und Lehmdecke, dann der gebankte Fels abgetragen und alles zusammen als Schüttungsmaterial in der neu zu errichtenden Terrasse verbaut wurden. Dadurch erklärt sich auch der Umstand, daß keinerlei Siedlungsreste in Form von Bodenoberflächen oder wenigstens ein paar Baubefunden mehr vorgefunden werden konnten. Dementsprechend stammt auch das umfangreiche Fundgut aus sekundär verlagerten Schüttungen. In der Masse handelt es sich um hallstattzeitliche Funde, dazu kommt gegenwärtig noch eine Fibel bzw. das Bodenstück eines scheibengedrehten Gefäßes aus der frühen bis mittleren Latènezeit, beide sind übrigens außerhalb des Hügels gefunden worden. Noch jüngere Funde sind bisher nicht nachweisbar. Abhängig davon, wie man diese beiden Fundstücke beurteilen möchte, läßt sich ein frühest möglicher Zeitpunkt für die Überformung des Geländes in der Latène- oder gar in der Hallstattzeit annehmen. Für einen späteren Zeitpunkt gibt es gegenwärtig keinerlei Hinweise.
Die Bedeutung des Hügels im Innenraum der Alten Burg ist damit nur schwer einzuschätzen. Bei der Ausgrabung 1894 wurde er zwar als Grabhügel beschrieben, aber wo ist andernorts ein Grabmonument innerhalb einer gleichzeitigen Siedlung erwiesen? Völlig singulär wäre ferner ein 5 m tiefer, und noch dazu nur 70 cm breiter zentraler Grabschacht – erst recht, wenn dieser sogar fünffach mit Bestattungen nachbelegt worden sein soll.
Aber auch eine Nutzung im Rahmen der Siedlungstätigkeit ist nur schwer vorstellbar. Vor der Planierung des Spornes angelegt, hätte eine ausgerechnet im höchsten Abschnitt des Rückens plazierte Zisterne einen sehr geringen Einzugsbereich für die Wassereinleitung. Und nach der Geländeüberformung verhinderten die anstehenden Felsbänke am Rand der Schachtmündung eine Speisung durch Oberflächenwasser. Und was bedeutete eine hügelartige An- oder gar Überschüttung – unabhängig davon, ob es sich um eine Zisterne oder eine anderweitig im Rahmen der Besiedlung entstandene „Silogrube“ gehandelt haben sollte.

Vermutet man – und dabei mag auch der Mangel an anderen schlüssigen Erklärungen eine Rolle spielen – eine Nutzung des Schachtes im Zusammenhang mit Kulthandlungen, dann wird diese Hypothese in gewisser Weise sogar noch vom Fundstoff gestützt: Denn schon aus der Grabung 1894 sind Menschenknochen, angeblich im Zusammenhang mit regulären Bestattungen, ausdrücklich beschrieben. Und auch die neuen Grabungen haben eine in Relation zur untersuchten Fläche erhebliche Zahl von Menschenknochen ergeben. Andrerseits darf man sich nicht darüber hinwegtäuschen, daß der Befund im strengen Sinne gegenwärtig nicht hinreichend sicher datiert ist -- wenn er hier dennoch so ausführlich dargestellt wurde, dann hat das drei entscheidende Gründe:


  • Zum einen handelt es sich um einen ganz außergewöhnlichen Befund.
  • Zum zweiten hätte eine Höhensiedlung mit Kultplatz-Funktion für die Ziele des Schwerpunktprogramms ihre Konsequenzen.
  • Und schließlich soll damit auch ausgedrückt werden, daß in dieser Sache durchaus noch Diskussionsbedarf besteht.
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Letzte Änderung: 22.02.2008